Allgemeine Geschäftbedingungen
Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit
der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des
vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach
Vertragsabschluß durch den Auftraggeber erweitert wird.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf
Umzugsvergütung hat, weißt er diese Stelle an, die vereinbarte und baldige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende
Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten,
wie z.b. Waschmaschinen, Plattenspielern, HiFi Geräten und EDV-Anlagen fachgerecht für den
Transport sichern zu lassen. Zur .berprüfung der fachgerechten Sicherung ist der Möbelspediteur
nicht verpflichtet.
Handwerkervermittlung
Bei Leistung zusätzlich verpflichteter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige
Auswahl.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von
Elektro-, Gas-, Dübel und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm
abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Mißverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und
Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute
des Möbelspediteurs, hat der Letztere nicht zu verantworten.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand
oder Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei
Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder gleichwertigem
Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten
Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf
Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Anspruchnahme
aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in
dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet,
ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht